Geplante KI Verordnung der EU

Unsere Position zur geplanten KI-Verordnung der EU (Artificial Intelligence Act; AIA)

Tagtäglich werden bei Medizintechnik-Herstellern und Anwendern Unmengen an Daten generiert und verarbeitet. Durch sie lassen sich zuverlässigere Aussagen über die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Instrumenten und Geräten treffen, individuell zugeschnittene Produkte und Therapien entwickeln, schlankere und effizientere Prozesse etablieren – kurz, ungeahnte Mehrwerte für Patientinnen und Patienten gestalten. Vorausgesetzt es gelingt, den Informationsschatz innerhalb eines klaren, in sich konsistenten Regelwerks zu heben.

Einen Schritt in diese Richtung hat die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag vom 21. April 2021 zur „Festlegung harmonierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz“ getan. Weitere Bewegung in die Sache haben zudem die Änderungsvorschläge (Kompromissvorschläge) der slowenischen Ratspräsidentschaft Ende November 2021 gebracht.

Prof. Dr. Martin Haimerl von der Hochschule Furtwangen hat den Vorschlag durchleuchtet und streicht Punkte heraus, die in Bezug auf die Medizintechnik nachjustiert werden müssen. Ein wesentlicher Aspekt und gleichzeitig Appell ist dabei, die KI-Verordnung an die MDR anzugleichen.

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