PFAS: So geht das Verfahren weiter

Endgültiges Gutachten soll “so schnell wie möglich” vorgelegt werden

Tuttlingen – Zum Ende des PFAS-Konsultationsverfahrens zählt die ECHA mehr als 5.600 Kommentare von über 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen: Jetzt sind die Fachgremien an der Reihe, die Eingaben zu prüfen. Ein endgültiges Gutachten soll “so schnell wie möglich” vorgelegt werden.

Nach Angaben der ECHA stammen die meisten Eingaben im Konsultationsverfahren aus Schweden (1.369), gefolgt von Deutschland (1.298) und Japan (938). Mit 58,7 Prozent hatten sich Unternehmen am stärksten beteiligt, 27,3 Prozent kamen von Einzelpersonen. Organisationen machten einen Anteil von 9,8 Prozent aller Kommentare aus.

Wie sieht nun das weitere Vorgehen aus? „Die Kommentare werden von den wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA geprüft“, teilt die Chemikalien-Agentur auf ihrer Webseite mit. „Diejenigen, die relevante, evidenzbasierte Informationen liefern, werden im Meinungsbildungsprozess berücksichtigt.“ Ebenso sondierten Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und Schweden die Eingaben aus der Konsultation, um auf deren Grundlage eventuell den ursprünglichen Vorschlag zu aktualisieren.

Die Ausschüsse erarbeiteten nun ihre „unabhängigen, wissenschaftlichen Stellungnahmen in einer Reihe von Sitzungen“. Das Standardprozedere unter der REACH-Verordnung sieht vor, dass innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung des Dossiers der RAC eine Stellungnahme dazu abgibt, ob die vorgeschlagene Beschränkung zur Verringerung des Risikos für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt geeignet ist. Gleichzeitig verfasst der SEAC eine Stellungnahme über die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkungen und berücksichtigt dabei die von den interessierten Kreisen übermittelten Kommentare und sozioökonomischen Analysen. Alle Kommentare zum Entwurf der Stellungnahme des SEAC müssen innerhalb von 60 Tagen nach dessen Veröffentlichung eingereicht werden. Der SEAC wird seine endgültige Stellungnahme innerhalb von 12 Monaten nach der Einleitung der ersten Konsultation zum Beschränkungsvorschlag annehmen und dabei den Kommentaren Rechnung tragen.

Die ECHA werde der Europäischen Kommission „die endgültigen Gutachten so schnell wie möglich vorlegen“ und gleichzeitig „eine angemessene Prüfung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse gewährleisten“. Sobald die Ausschüsse ihre Stellungnahmen angenommen haben, werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt. Die Kommission werde dann zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden.

  • Die MedicalMountains GmbH wird die Entwicklungen weiter verfolgen und mit der Branche zum Thema PFAS im Gespräch bleiben.
    Das Dokument “Positionen der MedicalMountains GmbH zum Vorschlag für eine Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)” kann in der Dateiversion 2.0 unter diesem Link kostenfrei bezogen werden.