Position zur geplanten Einstufung von Ethanol als CMR-Substanz (Apr. 2025)

Zwei Verfahren auf EU-Ebene bedrohen die Zukunft von Ethanol

Biozidstoffe werden in der Europäischen Union (EU) regelhaft auf ihre Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt bewertet. Derzeit läuft ein Verfahren zur Gefahrenbewertung von Ethanol im Rahmen der EU-Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR-Verfahren) und nachgelagert zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH-Verfahren) unter der “Classification, Labelling and Packaging”-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Diese Verfahren bedrohen akut den Einsatz von Ethanol im Gesundheitswesen und in der Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Sie könnten weitreichende negative Folgen für den Infektionsschutz und die medizinische Versorgung in Deutschland haben.

Beschreibung

Infektionsschutz in Gefahr: 14 Verbände warnen vor unverhältnismäßiger Gefahreneinstufung von Ethanol

14 Verbände der Gesundheitsindustrie informieren in einem gemeinsamen Positionspapier, welche Auswirkungen die durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beabsichtigte Neueinstufung von Ethanol für den Gesundheitsbereich hätte. Die Verbände, darunter BVMed, Spectaris, MedicalMountains, eurocom, VDGH, VCI, textil+mode, vfa, Pharma Deutschland, BPI und IHO, fordern, dass die angedachte Einstufung von Ethanol als CMR-Stoff gestoppt wird. Denn: Ethanol ist im Gesundheitswesen unverzichtbar, besonders in Desinfektionsmitteln, bei der Verwendung von Medizinprodukten und der Herstellung von Arzneimitteln.

Veröffentlicht im April 2025

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